Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Als allgemeine Kündigungsfristen gelten: vom 1. bis 3. Monat: 7 Werktage, danach 1 Monat resp. gemäss Schweiz. OR, jeweils per Ende eines Monates. Im Falle von speziellen Gründen wie Hospitalisation, Ableben usf. kann die Betreuung sofort unterbrochen werden, ohne die o.g. Fristen einzuhalten. Alle planbaren Heimeintritte oder Spitalaufenthalte gelten nicht als notfallmässige Hospitalisation.
  2. Die Einsatzzeiten können mit Voranmeldung den Notwendigkeiten angepasst werden. Die Stornierung vereinzelter Einsätze muss 24 Std. vorher mit der Einsatzleitung von Internursing Care besprochen werden. Reduktionen der vereinbarten Einsatzzeiten sind der Einsatzleitung mit den gleichen Fristen wie bei Kündigung im voraus zu melden.
  3. Wir behalten uns vor, die eingesetzten MitarbeiterInnen bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder Verhältnissen jederzeit zurückzurufen (ungeachtet der Kündigungsfristen). Bei Personalausfällen infolge Krankheit, Unfall etc. sind wir besorgt, unsere MitarbeiterInnen innert nützlicher Frist zu ersetzen. Internursing Care bemüht sich, die Kundenwünsche bezüglich der Personalplanung zu berücksichtigen, sofern dies planmässig möglich ist.
  4. Alle Kosten für Sozialleistungen, Versicherungen und ITN Care-Dienstleistungen wie die Planung und interne Schulung der Personals sind in den Preisen inbegriffen. Davon ausgenommen sind Einführungen vor Ort und Spezialschulungen vor Ort. Besondere Abklärungsmassnahmen und Kontrollen sowie Teamsitzungen werden auch separat verrechnet. Die kassenpflichtigen Leistungen werden mit den offiziellen Kassentarifen gemäss "Spitexvertrag" separat verrechnet. Internursing übernimmt keine Haftung bezüglich unvollständig oder nicht erfolgten Versicherungsleistungen. Die dazu notwendige Spitexverordnung wird durch ITN Care direkt an den zuständigen Arzt und danach an die Krankenkasse weitergeleitet.
  5. Die angegebenen Preise gelten exkl. MWSt., die Massnahmen der Abklärung und Beratung, der Behandlungspflege und der Grundpflege mit Arztzeugnis sind nicht steuerpflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, Zahlungsfrist innert 20 Tagen rein netto nach Erhalt der Rechnung. Die Verrechnung erfolgt immer an den Kunden. Für den Kanton Zürich gilt: die kassenanerkannten Leistungen werden dem Kunden von der Krankenkasse immer direkt zurückvergütet.
  6. Es werden im Allgemeinen keine Dépôtleistungen verlangt; bei langzeit- und zeitintensiven Betreuungen können jedoch Akontozahlungen verlangt werden.
  7. Die MitarbeiterInnen sind bei Internursing Care angestellt und können nur gegen eine Entschädigung gemäss AVG/OR (Vermittlungshonorar) direkt angestellt werden.
  8. Die MitarbeiterInnen werden aufgrund der Stundenerfassung (Unterschriftenblatt) von Internursing Care entlöhnt. Es ist ihnen aufgrund der Anstellungsbedingungen untersagt, zusätzliche Vergütungen wie z.B. Spesengelder oder grössere Geschenke anzunehmen.
  9. Die MitarbeiterInnen stehen unter gesetzlicher Schweigepflicht (StGB Art. 321) und sind der Diskretion verpflichtet. Die MitarbeiterInnen werden diesbezüglich regelmässig geschult.
  10. Für eine optimale Betreuung ist gut eingeführtes Personal erforderlich, dementsprechend müssen Einführungsstunden dem Kunden verrechnet werden.
  11. Internursing-Angestellte übernehmen nie Aufgaben betreffend Finanzverwaltung und führen auch keine Zahlungsaufträge für die Kundschaft aus. Bei Interesse helfen wir unserer Kundschaft gerne bei der Suche nach einer neutralen Fachstelle.
  12. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde sein Einverständnis, dass möglicherweise verschiedene Leistungen und Kosten nicht von der Grundversicherung übernommen werden könnten (KVG Art. 44), und er diese selber tragen muss.